Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-08-04
Produktidentifikator
E1, E2, E3, E4b, E5, E7a, E8, E9, E10, E11
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Einfärbung/Beschichtung für keramische Produkte
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für den vorgesehenen Zweck verwenden Das Produkt ist für den professionellen Einsatz vorgesehen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Carl Jäger Tonindustriebedarf GmbH
E-Mail-Addresse
info@carl-jaeger.de
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Inhaltsstoffe in diesem Gemisch erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.