Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-540-4/1303-96-4
Name der Chemikalie
Disodium tetraborate, anhydrous
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-09-19
Produktidentifikator
Borax 183/
CAS-Nr.
1303-96-4
REACH-Registrierungsnummer
01-2119490790-32
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU1
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 26 24/94 169-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Carl Jäger Tonindustriebedarf GmbH
E-Mail-Addresse
info@carl-jaeger.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H303, H319, H360FD
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H303
May be harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008): Eingestuft als Fortpflanzungsgefährdend (Repr. 1B; H360FD) und als augenreizend (Augenreiz. 2; H319). Natriumtetraboratdecahydrat hat einen spezifischen Kon- zentrationsgrenzwert von ≥ 8,5 % für die fortpflanzungsge- fährdende Einstufung und ≥ 10 % für die Einstufung als augenreizend. (Richtlinie 67/548/EWG) Eingestuft als Fortpflanzungsgefährdend (Repr. Kat 2; R60-61) und als augenreizend (Xi; R36). Natriumtetraborat- decahydrat hat einen spezifischen Konzentrationsgrenzwert von ≥ 8,5 % für die fortpflanzungsgefährdende Einstufung und ≥ 20 % für die Einstufung als augenreizend.
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS08 Gesundheitsgefahr Repr. 1B H360 FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. GHS07 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG T; Giftig Repr. Cat. 2 R60-61: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Xi; Reizend R36: Reizt die Augen. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Entfällt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und ge- kennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07, GHS08.
Signalwort
Gefahr.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
zur Etikettierung: Boraxdecahydrat.
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichts- schutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang be- hutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontakt- linsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlich- en /regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Anwender.
2.3 Sonstige Gefahren
H303: Kann gesundheitsschädlich beim Verschlucken sein.
PBT
Nicht anwendbar.
vPvB
Nicht anwendbar.