Ball-Clay Hymod

Carl Jäger Tonindustriebedarf GmbH

Überarbeitet am : 2019-08-19

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GHS08
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

238-878-4/14808-60-7

Name der Chemikalie

Silica, crystalline

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2019-08-19

Produktidentifikator

Ball-Clay Hymod

CAS-Nr.

14808-60-7

REACH-Registrierungsnummer

Der

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS08

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Carl Jäger Tonindustriebedarf GmbH

E-Mail-Addresse

info@carl-jaeger.de

GHS-Informationen

Signalwort

Warnung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H373

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H373

May cause damage to organs through prolonged or repeated exposure

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Dieses Produkt enthält Quarz (Feinfraktion) als Verunreinigung und ist daher gemäß den in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 definierten Kriterien als STOT RE1 sowie aufgrund des Potenzials zur Bildung luftübertragenen alveolengängigen kristallinen Siliziumdioxids als gefährliche Zubereitung gemäß Richtlinie 67/548/EWG eingestuft. Je nach Handhabung und Verwendung (z. B. Schleifen, Trocknen) ist die Bildung luftübertragenen alveolengängigen kristallinen Siliziumdioxids möglich. Langandauerndes und/oder intensives Einatmen von alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid kann die Staublungenkrankheit (Silikose) verursachen. Hauptsymptome der Silikose sind Husten und Atemprobleme/Atemnot. Bei unregelmäßiger Exposition gegenüber alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid sollten geeignete Schutz- und Überwachungsmaßnahmen vorhanden sein. Die Handhabung des Produkts sollte mit besonderer Vorsicht erfolgen, um Staubbildung zu vermeiden.

CLP-KLASSIFIZIERUNG

STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.

Gefahrenpiktogramme

GHS08

Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise

H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

Sicherheitshinweise

P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (Fortsetzung von Seite 1) P284 [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.

PBT

Nicht anwendbar

vPvB

Nicht anwendbar

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