Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-11-14
Produktidentifikator
Anilinfarbe rot
CAS-Nr.
6441-82-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Textilfarbstoff
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Carl Jäger
E-Mail-Addresse
info@carl-jaeger.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H318, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kenn- zeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Augenschäden. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Akute Toxizität: Kat. 4 (oral). Schwere Augenschädigung/Augen- reizung: Irreversible Wirkungen am Auge, Kat 1. Gewässergefährdend: Chronische Wirkung der Kategorie 1. Mögliche Gefahren gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Gefahr ernster Augenschäden. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Gefahrenpiktogramme
Ätzwirkung Ausrufezeichen Umwelt
Signalwort
Gefahr.
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichts- schutz tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMA- TIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen. P305+P351+P338 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser ausspülen. Evtl. vorhandene Kon- taktlinsen entfernen, sofern leicht möglich. Weiter aus- spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Sicherheitshinweise
Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den nationalen Be- stimmungen der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können. Nicht anwendbar.