Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
247-761-7/26530-20-1
Name der Chemikalie
2-Octyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
46,5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-03-31
Produktidentifikator
Fungizid RH 1
CAS-Nr.
26530-20-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Konservierungsmittel für Schmierstoffe
NOTRUFNUMMERN:
ps@bechem.com
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
CARL BECHEM GMBH
E-Mail-Addresse
bechem@bechem.de, ps@bechem.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301, H301+H331, H314, H317, H318, H331, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301
Toxic if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Acute Tox. 3 H301 Giftig bei Verschlucken. Acute Tox. 3 H331 Giftig bei Einatmen. Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß GHS-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS06 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Octyl-2H-isothiazol-3-on
Gefahrenhinweise
H301+H331 Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. (Fortsetzung von Seite 1) P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar