Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-05-14
Produktidentifikator
ADBL Wax One
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Polierwachs
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jeder dieser unbestimmten Gebräuche wird weder in diesem Abschnitt noch in Abschnitt 7.3 angegeben
NOTRUFNUMMERN:
112 (Notfallnummer), 144 (Rettungsdienst
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Car-Line commerce GmbH
E-Mail-Addresse
info@adbl.ch
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H413
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H413
May cause long lasting harmful effects to aquatic life
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Die Klassifizierung dieses Produkts erfolgte gemäß Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP). Aquatic Chronic 4: Chronische Gefahr für Gewässer, Kategorie 4, H413
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP):
Gefahrenhinweise
Aquatic Chronic 4: H413 - Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden P501: Inhalt/Behälter über das selektive Entsorgungssystem an Ihrem Wohnort zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien