Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-10-15
Produktidentifikator
ADBL Tar PRO
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bitumenablösung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jeder dieser unbestimmten Gebräuche wird weder in diesem Abschnitt noch in Abschnitt 7.3 angegeben
NOTRUFNUMMERN:
112 (Notfallnummer), 144 (Rettungsdienst
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Car-Line commerce GmbH
E-Mail-Addresse
info@adbl.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H312+H332, H315
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Die Klassifizierung dieses Produkts erfolgte gemäß Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP). Acute Tox. 4: Akute Toxizität, Kategorie 4, H312+H332 Asp. Tox. 1: Gefahr durch Aspiration, Kategorie 1, H304 Flam. Liq. 3: Entflammbare Flüssigkeiten, Kategorie 3, H226 Skin Irrit. 2: Hautreizung, Kategorie 2, H315
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Gefahr
Gefahrenhinweise
Acute Tox. 4: H312+H332 - Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen Asp. Tox. 1: H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein Flam. Liq. 3: H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar Skin Irrit. 2: H315 - Verursacht Hautreizungen
Sicherheitshinweise
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen P264: Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P304+P340 BEI EINATMEN Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen P370+P378 Bei Brand ABC-Pulverlöscher zum Löschen verwenden P501: Inhalt/Behälter über das selektive Entsorgungssystem an Ihrem Wohnort zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien