Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-09-24
Produktidentifikator
Histolith Fluat
CAS-Nr.
16961-83-4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Beschichtungsstoffe auf Lösemittelbasis
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
bei sachgemäßer Anwendung - keine gen der Anwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49613284463 GBK GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Caparol Farben Lacke GmbH
E-Mail-Addresse
msds@dr-rmi.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Ätzwirkung auf die Haut, Unterkategorie H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut 1B und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwe- re Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kenn- zeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen.
Antwort
P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspü- len. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer- nen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Hexafluorokieselsäure
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.