Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
N/A
EC/CAS
1761-71-3
Name der Chemikalie
bis(4-aminocyclohexyl)methane
Konzentration
N/A
EC/CAS
90-72-2
Name der Chemikalie
2,4,6-tris(dimethylaminomethyl)phenol
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-859-9
Name der Chemikalie
Benzyl alcohol (38)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-07-23
Produktidentifikator
Disboxid 460 EP Ground Härter
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Härter Empfohlene bei sachgemäßer Anwendung - keine
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Caparol Farben Lacke GmbH
E-Mail-Addresse
msds@dr-rmi.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H314, H317, H373, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Akute Toxizität, Kategorie 4 H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sensibilisierung durch Hautkontakt, H317: Kann allergische Hautreaktionen Kategorie 1 verursachen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H373: Kann die Organe schädigen bei längerer wiederholte Exposition, Kategorie 2 oder wiederholter Exposition. Chronische aquatische Toxizität, H411: Giftig für Wasserorganismen, mit Kategorie 2 langfristiger Wirkung.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
67/548/EWG, 1999/45/EG) Ätzend R35: Verursacht schwere Verätzungen. Gesundheitsschädlich R48/22 Gesundheitsschädlich Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R20/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Umweltgefährlich R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Antwort
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
4,4'-Methylenbis(cyclohexylamin) Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 1999/45/EG Benzylalkohol 4,4'-Methylenbis(cyclohexylamin) Polymer aus Formaldehyd mit Aminobenzol, hydriert
Gefahrenpiktogramme
Ätzend
Umweltgefahren
lich
R-Sätze
R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R35 Verursacht schwere Verätzungen. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. S60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Nur für gewerbliche Anwender.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Keine Information verfügbar.