Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-04-07
Produktidentifikator
Ceratherm Keramikkleber
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebemörtel
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Caparol Farben Lacke Bautenschutz GmbH
E-Mail-Addresse
msds@dr-rmi.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Reizwirkung auf die Haut , Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung , Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H335: Kann die Atemwege reizen. einmalige Exposition , Kategorie 3
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
67/548/EWG, 1999/45/EG) Reizend R41: Gefahr ernster Augenschäden. R37/38: Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Verhütung
P260 Staub oder Nebel nicht einatmen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Antwort
P301 BEI VERSCHLUCKEN: P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 1999/45/EG
Gefahrenpiktogramme
Reizend
R-Sätze
R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R41 Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S22 Staub nicht einatmen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zement, Portland-, Chemikalien
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Nur für gewerbliche Anwender.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, die bei Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.