Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7732-18-5
Name der Chemikalie
Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-791-2
Name der Chemikalie
Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2010-04-14
Produktidentifikator
Canon Tintenbehälter PGI-525GPBK
Herstellername
Canon Inc
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Canon Inc
Abschnitt 2
EU-Klassifizierung
Nicht als gefährlich eingestuft. Gefahrenüberblick: Tintenbehälter mit schwarzer, flüssiger Tinte mit leichtem Geruch. Mögliche Gesundheitsgefährdungen und Symptome: Keine nachteiligen Effekte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu erwarten. Einatmen: In der Folge von langem und intensivem Kontakt mit Ausdünstungen können Irritationen in den Atemwegen, Husten, Schwindel, Benommenheit, Kopfschmerzen und Brechreiz auftreten. Kann Unterleibsschmerzen, Durchfall, Schwindel, Benommenheit, Mattigkeit, Kopfschmerzen und Verschlucken: Erbrechen verursachen. Augenkontakt: Kann zu leichten Irritationen führen. (Vgl. KAPITEL 11) Hautkontakt: Weder Irritationen noch Sensibilisierung sind zu erwarten. (Vgl. KAPITEL 11)
Chronische Auswirkungen
Nicht identifiziert. Medizinische Umstände, die bekanntermaßen bei Nicht identifiziert. Exposition verschlimmert werden: KAPITEL 3 ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN Inhaltsstoff(e): Chemische Bezeichnung/ CAS# Gewicht % EU-Symbol/ USA/ ACGIH TLV EU-ILV DFG MAK Gattungsname /EC# R-Satz OSHA PEL Glyzerin 56-81-5 / 5-10 Ohne/Ohne (als Nebel) Nicht ermittelt Gesamtstaub 200-289-5 TWA = 15 mg/m3 TWA = 10 mg/m3 Inhalierbarer Anteil TWA = 5 mg/m3 Triethylene Glycol Vertraulich 5-10 Ohne/Ohne Nicht ermittelt Lactam Vertraulich 5-10 Ohne/Ohne Nicht ermittelt Wasser 7732-18-5 / 60-80 Ohne/Ohne Nicht ermittelt 231-791-2 Karzinogen (Krebserreger): Kein Bestandteil dieser Tinte ist als menschliches Karzinogen oder mögliches Karzinogen in den Regeln von IARC Monographs, NTP, OSHA oder Teil 3 der Anlage VI zur EU-Richtlinie 1272/2008 gelistet. PBT Substanz und vPvB Substanz Kein Bestandteil dieser Tinte ist eine PBT- oder vPvB-Substanz nach Richtlinie (EC) 1907/2006. KAPITEL 4 ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN