Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
94-36-0
Name der Chemikalie
Dibenzoyl peroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-327-6
Name der Chemikalie
Dibenzoyl peroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-01-13
Produktidentifikator
AutoPlast Polymer
CAS-Nr.
94-36-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Prothesenmaterial
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Candulor AG
E-Mail-Addresse
candulor@candulor.ch
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Dibenzoylperoxid
R-Sätze
43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
S-Sätze
24 Berührung mit der Haut vermeiden. 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen. 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Staubentwicklung Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar