Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7440-44-0
Name der Chemikalie
Carbon black
Konzentration
N/A
EC/CAS
14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
EC/CAS
931-334-3
Name der Chemikalie
Carbon black
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-05-11
Produktidentifikator
NORIT CA3
Stoffname
Aktivkohle - Niedrige Dichte Skelett
1.3 Synonyme:
Aktivkohle
REACH-Registrierungsnummer
01-2119488716-22
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Anwendungen von Flüssigkeit und Dampf (Reinigung, Entfärbung, Trennung, Katalysator und Desodorierung)
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Cabot Norit UK Limited
E-Mail-Addresse
SDS@cabot-corp.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H252
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H252
Self-heating in large quantities; may catch fire
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), ihren verschiedenen Ergänzungen und Anpassungen, ist dieser Stoff oder dieses Gemisch gefährlich. Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische Kategorie 2 - (H252)
Signalwort
ACHTUNG
Gefahrenhinweise
H252 - In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten
Sicherheitshinweise
P235 + P410 - Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen P280 - Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen P407 - Luftspalt zwischen Stapeln/Paletten lassen P413 - Schüttgut in Mengen von mehr als 10 kg/ 22 bei Temperaturen von nicht mehr als 50 °C/ 122 °F aufbewahren P420 - Von anderen Materialien entfernt aufbewahren
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff ist von den Vereinigten Staaten 2012 OSHA Hazard Communication Standards (29 CFR 1910.1200) und der kanadischen Hazardous Products Regulation 2015 (HPR, Kanadas Verordnung für Gefahrstoffe) in Form von brennbarem Staub als gefährlich eingestuft. Das Signalwort, die Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise in den Vereinigten Staaten Staaten und Kanada lauten: WARNHINWEIS Kann in Luft brennbare Staubkonzentrationen bilden. Von allen Zündquellen fernhalten, einschließlich Hitze, Funken und Flammen. Um Explosionsgefahr zu minimieren, Staubanreicherungen vermeiden. Aktivkohle (insbesondere im feuchten Zustand) kann in umschlossenen Räumen kann der Luft den Sauerstoff entziehen, was zu gefährlich niedrigen Sauerstoffkonzentrationen führen kann. Vor dem Betreten beengter Räume, die Aktivkohle enthalten, oder vor kurzem enthielten, sollte der Raum durch eine Fachkraft auf Sauerstoff- und Kohlenmonoxidkonzentrationen geprüft werden und auch jegliche andere Gefahren sollten geprüft werden. Da verbrauchte (verwendete) Aktivkohle infolge des absorbierten Materials gefährliche Eigenschaften aufweisen kann, sollten Arbeiter beim Umgang mit dieser auch die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Staubbildung vermeiden. Pulverförmiges Material kann ein explosives Staub-Luft-Gemisch bilden. Beim Transfer des Produktes unter Druck ist die Bildung von Staub zu vermeiden, falls eine Entzündungsquelle vorhanden ist. Aktivkohle hat einen großen Oberflächenbereich, der bei einer Oxidation zu einer Selbsterhitzung führen kann. Siehe Keinen Staub erzeugen, da sich luftgetragenes, lungengängiges, kristallines Siliciumdioxid bilden kann. Hauptexpositionswege: Einatmen, Augenkontakt, Hautkontakt Augenkontakt: Kann zu mechanischen Reizungen führen. Berührung mit den Augen vermeiden. Hautkontakt: Kann zu mechanischen Reizungen führen. Berührung mit der Haut vermeiden. Einatmen: Staub kann die Atemwege reizen. Für entsprechende Punktabsaugung an Maschinen und Orten sorgen, wo sich Staub bilden kann. Siehe auch Abschnitt 8. Verschlucken: Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten. Karzinogenität: Siehe Abschnitt 11. Auswirkungen auf Zielorgan: Lunge, Augen, Haut Verschlechterung bestehender Asthma, Atemprobleme, Hauterkrankungen Gesundheitsprobleme durch Exposition: Mögliche umweltschädigende Keine bekannt. Siehe auch Abschnitt 12. Auswirkungen: