Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
50-100%
Allgemeine Information
Version
1.1 (ersetzt Version 1.0
Überarbeitet am
2024-01-19
Produktidentifikator
KREUL Permanent Marker medium Pink
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
C. KREUL GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@c-kreul.de, b.treiber@c-kreul.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H318, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung
2.2. Kennzeichnungselemente
In der EG-Verordnung
Gefahrenpiktogramme
d ~ d ~ d ~ GHS02 GHS05 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
9-(2-(Ethoxycarbonyl)phenyl)-3,6-bis(ethylamino)-2,7-dimethylxanthyliumethylsulfat
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P261 Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzkleidung / Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501 Entsorgung des Inhalts/des Behälters gemäß den regionalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar