Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-10-09
Produktidentifikator
KREUL Matt Spray
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Mattlackspray. Für Künstler und Hobbyisten, sowie zur kreativen Freizeitgestaltung
NOTRUFNUMMERN:
Wien
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
C. KREUL GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@c-kreul.de, b.treiber@c-kreul.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H223+H229
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Flam. Aerosol 2 H223 + H229 Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenpiktogramm/e und Signalwort des Produktes Achtung Gefahrenbestimmende Komponente für die Etikettierung
Gefahrenhinweise
H223+229 Entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kenn- zeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquellen sprühen. P251 Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder ver- brennen, auch nicht nach Gebrauch. P271+P260d Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Aerosol nicht einatmen. P410+412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen von mehr als 50°C aussetzen. P501 Inhalt/Behälter sind gemäß den örtlichen Vorschriften zu entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. Benutzung aus- schließlich gemäß Verwendungszweck. Flüssigkeit kann bei erhöhter Temperatur verdunsten und zündfähige Gemische bei oder ober- halb des Flammpunktes bilden. Gefahr elektrostatischer Aufladung. Produkt kann sich statisch aufladen, was zu einer zündfähigen elektrischen Entladung führen kann. Außer Reichweite von Kindern aufbewahren. Nicht in Grundwasser und Kanalisation gelangen lassen. Der Stoff bzw. Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB-Stoff.