AVANTGARDE Conditioner

C. KREUL GmbH & Co. KG

Überarbeitet am : 2013-02-07

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Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2013-02-07

Produktidentifikator

AVANTGARDE Conditioner

CAS-Nr.

111-46-6

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Produkt sichert eine dauerhafte Farbbrillanz der Seidenmalfarbe und verhindert ein Übertrag der überschüssigen Farbe auf unbemalten Seidenflächen

NOTRUFNUMMERN:

49 (0)9545 / 925 - 0, 49 (0)9545 / 925 - 511

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

C. KREUL GmbH & Co. KG

E-Mail-Addresse

info@c-kreul.de, b.treiber@c-kreul.de

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfolgt die Einstufung der Gemische erst ab 2015. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. Richtlinie 1999/45/EG R52/53 Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bzw. Richtlinie 1999/45/EG Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfolgt die Einstufung der Gemische erst ab 2015. Piktogramm/e und Signalwort des Produktes - Gefahrenbestimmende Komponente für die Etikettierung

Sicherheitshinweise

Kennzeichnung nach Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Gefahrensymbol und Gefahrenbezeichnung des Produktes - Gefahrenbestimmende Komponente für die Etikettierung

R-Sätze

52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

S-Sätze

29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen, diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

2.3 Sonstige Gefahren

Keine. Der Stoff bzw. Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB-Stoff.

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