Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7779-90-0
Name der Chemikalie
Trizinc bis(orthophosphate)
Konzentration
N/A
EC/CAS
21645-51-2
Name der Chemikalie
Aluminium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-03-06
Produktidentifikator
HALOX BW-100
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pigment Korrosionsinhibitor
Hersteller / Lieferant
C.H. Erbslöh Schweiz AG
Herstellername
ICL Advanced Additives-Hammond
NOTRUFNUMMERN:
+1 (703) 527-3887
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
C.H. Erbslöh Schweiz AG
E-Mail-Addresse
sdb@csb-online.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Einstufung gemäss Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R20/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Klassifizierungs-System
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäss CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Bariumhydrogenorthophosphat Kaliumantimonyltartrat
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar