Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-579-1/64-18-6
Name der Chemikalie
Formic acid
Konzentration
50-100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-03-29
Produktidentifikator
Kalklöser VA
CAS-Nr.
64-18-6
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Entkalker
NOTRUFNUMMERN:
Vergiftungsinformation Wien
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BWT Holding GmbH
E-Mail-Addresse
office@bwt.at, msds-info@bwt-group.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ameisensäure
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1) H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *