Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-06-01
Produktidentifikator
Zement und/oder pulverartiges Gemisch auf Basis von
Herstellername
Professionell
NOTRUFNUMMERN:
0382 24444 – Giftinformationszentrum Pavia (s. auch P. 16.7
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BUZZI UNICEM S.p.A
E-Mail-Addresse
reach@buzziunicem.it
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]] 2.1 Klassifizierung des Gemischs Laut Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenhinweise
kategorie Hautreizung 2 H315: Verursacht Hautreizungen H318: Verursacht schwere Schwere Augenschäden/Augenreizung 1 Augenschäden H317: Kann allergische Allergische Hautreaktion 1B Hautreaktionen verursachen Spezifische Toxizität für Zielorgane (einzelne 3 H335: Kann die Atemwege reizen Exposition) – STOT SE, Reizung der Atemwege H318: Verursacht schwere Augenschäden H315: Verursacht Hautreizungen H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen H335: Kann die Atemwege reizen Empfehlungen zur Sicherheit P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280: Schutzhandschuhe /Schutzkleidung /Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+ BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P338+P312: Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen; Weiter ausspülen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. P302+P352+ BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P333+P313: Bei Hautreizung oder –Ausschlag, ärztlichen Rat einholen. P261+P304+ Einatmen von Staub vermeiden. BEI EINATMEN: Die betroffene Person an die frische 2 Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P340+P312: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. P501: Inhalt/Behälter nach geltenden Bestimmungen der Entsorgung zuführen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Laut Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Hinweisen Gefahr
2.3 Sonstige Gefahren
Zement erzeugt bei Vorhandensein von Wasser, z.B. bei der Herstellung von Beton oder Mörtel oder wenn er nass wird, eine stark alkaline Lösung (hoher pH-Wert aufgrund der Bildung von Kalzium-, Natrium- und Kaliumhydroxyd). Eine häufige Inhalation von Zementstaub über einen langen Zeitraum erhöht die Gefahr des Auftretens von Lungenerkrankungen (vor allem bei einer längeren und wiederholten Exposition durch in der Luft schwebendem Staub aus Zusammensetzungen des Gemisches, die eventuell Siliziumbestandteile enthalten – für weitere Informationen, siehe Punkt 15.1). Der wiederholte und längere Kontakt des Zementes und/oder seiner Mischungen mit feuchter Haut (aufgrund des Schwitzens oder der Feuchtigkeit) kann zu Reizungen und/oder Dermatitis führen [Bibliographie (4)]. Sowohl der Zement als auch seine Massen können bei einem längeren Kontakt mit der Haut aufgrund des Vorhandenseins von Spuren VI-wertiger Chromsalze bei einigen Personen zu einer Sensibilisierung und/oder allergischen Reaktion führen. Bei Bedarf wird diese Wirkung durch Hinzufügung eines spezifischen Reduktionsmittels unterdrückt, um den Gehalt an wasserlöslichem VI-wertigen Chrom auf eine Konzentration von weniger als 0,0002% (2 ppm) des Gesamtgewichts des Zements im trockenen Zustand zu halten, d.h. in Übereinstimmung mit den im Punkt 15.1 aufgeführten Normvorschriften. [Bibliographie (3)]. Beim Verschlucken wesentlicher Mengen kann der Zement Ulzerationen des Verdauungsapparates hervorrufen. Unter normalen Einsatzbedingungen weisen der Zement und seine Massen vorbehaltlich der Einhaltung der in den nachfolgenden Punkten 6, 8, 12 und 13 aufgeführten Empfehlungen keine besonderen Gefahren für die Umwelt auf. Der Zement entspricht nicht den Kriterien der PBT oder vPvB gemäß Anlage XIII der REACH- Verordnung (1907/2006/EG).