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Überarbeitet am : 2015-06-01

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GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2015-06-01

Produktidentifikator

siehe Abs. 16.5

Herstellername

Professionell

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS07 M004 M008 M009

Unternehmensinformationen

Unternehmen

BUZZI UNICEM S.p.A

E-Mail-Addresse

reach@buzziunicem.it

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315, H317, H318, H335

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) 2.1 Klassifizierung des Gemischs Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Gefahrenhinweise

kategorie Hautreizung 2 H315: Verursacht Hautreizungen H318: Verursacht schwere Schwere Augenschäden/Augenreizung 1 Augenschäden H317: Kann allergische Allergische Hautreaktion 1B Hautreaktionen verursachen Spezifische Toxizität für Zielorgane (einzelne 3 H335: Kann die Atemwege reizen Exposition) – STOT SE, Reizung der Atemwege H318: Verursacht schwere Augenschäden H315: Verursacht Hautreizungen H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen H335: Kann die Atemwege reizen Empfehlungen zur Sicherheit P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280: Schutzhandschuhe /Schutzkleidung /Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+ BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P338+P312: Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen; Weiter ausspülen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. P302+P352+ BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P333+P313: Bei Hautreizung oder –ausschlag, ärztlichen Rat einholen. P261+P304+ Einatmen von Staub vermeiden. BEI EINATMEN: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. P501: Inhalt/Behälter nach geltenden Bestimmungen der Entsorgung zuführen.

2.2. Kennzeichnungselemente

Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Warnungen Gefahr

2.3 Sonstige Gefahren

Das Gemisch erzeugt bei Vorhandensein von Wasser, z.B. bei der Herstellung von Putz oder Mörtel oder wenn es nass wird, eine stark alkalische Lösung (hoher pH-Wert aufgrund der Bildung von 2 Kalzium-, Natrium- und Kaliumhydroxyd). Das wiederholte Einatmen des Gemischstaubs über einen längeren Zeitraum erhöht das Risiko eines Auftretens von Lungenerkrankungen. Einige besonderen Formulierungen können einen Anteil an freiem kristallinem Siliziumdioxid enthalten, der eine Einführung geeigneter technisch-organisatorischer Maßnahmen und eine systematische Überwachung der Exposition bei der Arbeit verlangen (für weitere Informationen, siehe P. 15.1). Der wiederholte und längere Kontakt des Gemisches und/oder seiner Massen mit feuchter Haut (aufgrund des Schwitzens oder der Feuchtigkeit) kann zu Reizungen und/oder Dermatitis führen [Bibliographie (4)]. Sowohl das Gemisch als auch seine Massen können bei einem längeren Kontakt mit der Haut aufgrund des Vorhandenseins von Spuren VI-wertiger Chromsalze bei einigen Personen zu einer Sensibilisierung und/oder allergischen Reaktion führen. Bei Bedarf wird diese Wirkung durch Hinzufügung eines spezifischen Reduktionsmittels unterdrückt, um den Gehalt an wasserlöslichem VI-wertigen Chrom auf eine Konzentration von weniger als 0,0002% (2 ppm) des Gesamtgewichts im trockenen Zustand zu halten, d.h. in Übereinstimmung mit den im Punkt 15.1 aufgeführten Normvorschriften. [Bibliographie (3). Beim Verschlucken wesentlicher Mengen kann das Gemisch Ulzerationen des Verdauungsapparates hervorrufen. Unter normalen Einsatzbedingungen weisen das Gemisch und seine Massen vorbehaltlich der Einhaltung der in den nachfolgenden Punkten 6, 8, 12 und 13 aufgeführten Empfehlungen keine besonderen Gefahren für die Umwelt auf. Das Gemisch entspricht nicht den Kriterien der PBT oder vPvB gemäß Anlage XIII der REACH- Verordnung (1907/2006/EG).

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