Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
1-<5%
EC/CAS
204-589-7/122-99-6
Name der Chemikalie
2-Phenoxyethanol
Konzentration
1-<5%
EC/CAS
202-859-9/100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
<1%
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
<0,010%
EC/CAS
247-761-7/26530-20-1
Name der Chemikalie
2-Octyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
<0,0015%
Allgemeine Information
Version
5,03
Überarbeitet am
2024-10-25
Produktidentifikator
Indumaster Step
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
EuPCS: PC-CLN-2 Allzweck- (oder Mehrzweck-)reiniger, nicht scheuernd, einschließlich Entfettungsmittel (sofern nicht anderweitig in anderen Unterkategorien von Reinigungsmitteln spezifiziert) Prozesskategorien [PROC]: 8, 10, 11
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 8331 930-6
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BUZIL-WERK Wagner GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@buzil.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH208
Enthält
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on und Benzylalkohol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Einatmen von Staub/Nebel oder Aerosol verursacht Reizung der Atemwege.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Eye Irrit. 2; H319 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16. Das Produkt ist nicht selbstunterhaltend weiterbrennbar. Trotz eines Flammpunktes < 60 °C entfällt daher eine Klassifizierung als entzündlich.