Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
124-38-9
Name der Chemikalie
Carbon dioxide CO2
Konzentration
N/A
EC/CAS
204-696-9
Name der Chemikalie
Carbon dioxide CO2
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Produktidentifikator
Carbogene 20
Stoffname
& o
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendungen im Medizinischen Bereich. Kontaktieren Sie Ihren Lieferanten für weitere Informationen über Verwendungen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ı @&sol.it
E-Mail-Addresse
info@msds.it
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H270, H280
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H270
May cause or intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
67/548 |
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenklasse und -kategorie nach Verordnung EG 1272/2008 (CLP)
Physikalische Gefahren
Oxidierende Gase - Kategorie 1 - Gefahr - (CLP : Ox. Gas 1) - H270 Unter Druck stehende Gase - verdichtete Gase - Achtung - (CLP : Press. Gas Comp.) - H280
EU-Klassifizierung
67/548 oder EG 1999/45 : Nicht als gefährlicher Stoff / gefährliches Gemisch eingestuft.
2.2. Kennzeichnungselemente
BTG - Belgische Technische Gassen Im Notfall : +32 070 245245 Zoning Ouest 15 7860 Lessines Belgique-Belgi& Tel.: +32 (0)68 270333 | Fax: +32 (0)68 338685 email info@msds .it | http://www.sol.iimsds2/msds.asp > SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgaben. :2 SsoOL Überarbeitet : 11/97/2012 Ersetzt : 4 / 12 / 2007 Carbogene 20 312 (Fortsetzung) Kennzeichnung nach Verordnung EG 1272/2008 (CLP).
Gefahrenpiktogramme
ö : GHSO03 - GHSO4
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H270 - Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. H280 - Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Verhütung
P244 - Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten P220 - Von brennbaren Materialien entfernt aufbewahren.
Antwort
P370+P376 - Bei Brand : Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
Lagerung
P403 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine.