Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-496-6/96-29-7
Name der Chemikalie
2-Butanonoxim (2020/1182)
Konzentration
<0,2
EC/CAS
202-849-4/100-41-4
Name der Chemikalie
Ethylbenzene
Konzentration
3-8
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-04-14
Produktidentifikator
Phantom Black Touch-Up Paint
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung,Gewerbliche Verwendung,Private
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Brunswick Marine EMEA
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H315, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Flam. Liq. 2 H225 Acute Tox. 4 (Inhalation:dust,mist) H332 Skin Irrit. 2 H315 Wortlaut der H-Sätze: siehe Abschnitt 16. 2.1.2. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
Klassifizierungen
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der 1999/45/EG. Xn; R20/21 Xi; R38 R10 Wortlaut der R-Sätze: siehe Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1. Kennzeichnung gemäß Verordnung 1272/2008/EG
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07
Signalwort
Gefahr
Enthält
Xylol Ethylbenzol
Gefahrenhinweise
H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H315 - Verursacht Hautreizungen. H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/ anrufen. P501 - Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Weitere Informationen
EUH208 - Enthält 2-Butanonoxim, Ethylmethylketoxim, Ethylmethylketonoxim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 2.2.2. Kennzeichnung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Nicht relevant
Andere Gefahren
Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht anwendbar