Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
8052-41-3
Name der Chemikalie
Stoddard Solvent; Naphtha (petroleum), hydrodesulfurized heavy
Konzentration
N/A
EC/CAS
64742-48-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
N/A
EC/CAS
265-150-3
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2010-11-30
Produktidentifikator
BRUNOX IX 100
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
High-Tec-Korrosionsschutz-Versiegelung für -Lagerung im Freien (über den Winter / Sommer) -Seetransport Korrosionsschutzmittel
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BRUNOX Korrosionsschutz GmbH
E-Mail-Addresse
office@brunox.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R36/38: Reizt die Augen und die Haut. R10-52: Entzündlich. Schädlich für Wasserorganismen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Stoddard Lösungsmittel Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere
R-Sätze
10 Entzündlich. 36/38 Reizt die Augen und die Haut. 52 Schädlich für Wasserorganismen.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 23 Dampf/Aerosol nicht einatmen 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar