Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
201-148-0/90989-38-1
Name der Chemikalie
Aromatic hydrocarbons, C8
Konzentration
>=3-<5 648-010-
EC/CAS
919-446-0/123-86-4
Name der Chemikalie
acetic acid, butyl ester
Konzentration
>=70-<90 >=1-<10
EC/CAS
215-535-7/100-41-4
Name der Chemikalie
Ethylbenzene
Konzentration
>=1-<3
EC/CAS
292-694-9
Name der Chemikalie
Aromatic hydrocarbons, C8
Konzentration
>=3-<5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-11-13
Produktidentifikator
UNIVERSALREINIGER GFX BE-541-30.200
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns noch keine Informationen zu den identifizierten Verwendungen vor. Bei Vorliegen der Daten werden diese in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Derzeit wurden noch keine Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird
NOTRUFNUMMERN:
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Brenntag Schweizerhall AG
E-Mail-Addresse
doku@brenntag.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H318, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Zielorgane
Gefahrenhinweise
Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 3 --- H226 R90181 Schwere Augenschädigung Kategorie 1 --- H318 Spezifische Zielorgan- Zentralnervensyste Toxizität - einmalige Kategorie 3 m H336 Exposition H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit R90181 / Version 3.0 verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Aspirationsgefahr
Kategorie 1 --- H304 Chronische aquatische Kategorie 2 --- H411 Toxizität Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Gefahrensymbol / Gefahrenkategorie
R-Sätze
R10 Gesundheitsschädlich (Xn) R65 Reizend (Xi) R36 Umweltgefährlich (N) R51/53 R66, R67 Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.
Wichtigste Gefahren
Menschliche Gesundheit : Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen.
Andere physikalisch-chemische Gefahren
Siehe Abschnitt 9 für physikalisch-chemische Informationen. Mögliche Wirkungen auf Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie. die Umwelt
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P370 + P378 Bei Brand: Wassersprühnebel, Schaum, Löschpulver oder Kohlendioxid (CO2) zum Löschen verwenden.
Weitere Informationen
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe, C9-C12, n-Alkane, iso-Alkane, cyclisch, aromatisch (2-25%) • 2-Methylpropan-1-ol • n-Butylacetat • Aromatische Kohlenwasserstoffe, C8 Leichtöl-Redestillat, hochsiedend
2.3 Sonstige Gefahren
Die Ergebnisse zur PBT und vPvB Bewertung finden Sie im Unterabschnitt 12.5.