Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-07-13
Produktidentifikator
SIEDEGRENZENBENZIN 80/110
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns noch keine Informationen zu den identifizierten Verwendungen vor. Bei Vorliegen der Daten werden diese in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Derzeit wurden noch keine Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Brenntag Schweizerhall AG
E-Mail-Addresse
doku@brenntag.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H304, H315, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Richtlinie (EU) 1272/2008 VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Zielorgane
Gefahrenhinweise
Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 2 --- H225 R92960 Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 --- H315 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit R92960 / Version 2.0 verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Aspirationsgefahr
Kategorie 1 --- H304 Spezifische Zielorgan- Zentralnervensyste Toxizität - einmalige Kategorie 3 m H336 Exposition Chronische aquatische Kategorie 2 --- H411 Toxizität Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Gefahrensymbol / Gefahrenkategorie
R-Sätze
Leichtentzündlich (F) R11 Reizend (Xi) R38 Umweltgefährlich (N) R51, R53 Gesundheitsschädlich (Xn) R65 R67 Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16. R11 Leichtentzündlich. R38 Reizt die Haut. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. R92960 / Version 2.0
Wichtigste Gefahren
Menschliche Gesundheit : Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen.
Andere physikalisch-chemische Gefahren
Siehe Abschnitt 9 für physikalisch-chemische Informationen. Mögliche Wirkungen auf Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie. die Umwelt
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäss Richtlinie (EU) 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Verhütung
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P261 Einatmen von Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden.
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/regionalen/nationalen/international en Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, <5% n-Hexan Kennzeichnung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Gefahrenpiktogramme
Gesundheitsschädlich Leichtentzündlich Umweltgefährlich
S-Sätze
S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S23 Dampf/ Aerosol nicht einatmen. S24 Berührung mit der Haut vermeiden. S33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. S62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Ergebnisse zur PBT und vPvB Bewertung finden Sie im Unterabschnitt 12.5.