Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-633-2/7664-38-2
Name der Chemikalie
phosphoric acid
Konzentration
50-100%
Allgemeine Information
Version
51
Überarbeitet am
2012-01-31
Produktidentifikator
Phosphorsäure
REACH-Registrierungsnummer
01-2119485924-24-XXXX
Hersteller / Lieferant
der
NOTRUFNUMMERN:
+41 (0) 44 251 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Brenntag Schweizerhall AG
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung EG) Nr
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr.
Gefahrenpiktogramme
> GHSOS
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
zur Etikettierung: Phosphorsäure zur Etikettierung: Phosphorsäure
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (Fortsetzung auf Seite 2) De
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. * Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: c Ätzend
R-Sätze
34 Verursacht Verätzungen.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der
PBT
und vPvB-Beurteilung Nicht anwendbar.
vPvB
Nicht anwendbar.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
(EG) Nr. 1272/2008 E» GHSOS Ätzwirkung Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C; Ätzend R34: Verursacht Verätzungen. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. 2.2 Kennzeichnungselemente