PHOSPHORSAEURE 85%

Brenntag Schweizerhall AG

Überarbeitet am : 2025-05-26

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GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 5
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

231-633-2/7664-38-2

Name der Chemikalie

phosphoric acid

Konzentration

>=80-<=85 10-<25% 10-<25% >=25%

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Version

2.0

Überarbeitet am

2025-05-26

Produktidentifikator

PHOSPHORSAEURE 85%

Stoffname

Phosphorsäure

CAS-Nr.

7664-38-2

REACH-Registrierungsnummer

01-2119485924-24-xxxx

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Identifizierte Verwendungen: Siehe Tabelle im Anhang mit einer kompletten Übersicht der identifizierten Verwendungen

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Derzeit wurden noch keine Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird

NOTRUFNUMMERN:

+41 (0) 44 251 51 51

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS07 M004 M009 M010 M013 M017

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Brenntag Schweizerhall AG

E-Mail-Addresse

doku@brenntag.ch

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H290, H302, H314, H318

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H290

May be corrosive to metals

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 800000000242 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenkategorien

Zielorgane Gefahrenhinweise Korrosiv gegenüber Metallen Kategorie 1 H290 Akute Toxizität (Oral) Kategorie 4 H302 Ätzwirkung auf die Haut Unterkategorie 1B H314 Schwere Augenschädigung Kategorie 1 H318 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16

Wichtigste Gefahren

Menschliche Gesundheit Physikalische und Siehe Abschnitt 9/10 für physikalisch-chemische chemische Gefahren Informationen Mögliche Wirkungen auf Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie die Umwelt

Signalwort

Gefahr

Gefahrenhinweise

H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Verhütung

P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.

Antwort

P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte 800000000242 / Version 2.0 Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

• Phosphorsäure

2.3 Sonstige Gefahren

Die PBT-oder vPvB-Kriterien des Anhangs XIII der REACH-Verordnung gelten nicht für anorganische Stoffe. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.

Toxikologische Angaben

Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Zielorgane Gefahrenhinweise Korrosiv gegenüber Metallen Kategorie 1 --- H290 Akute Toxizität (Oral) Kategorie 4 --- H302 Ätzwirkung auf die Haut Unterkategorie 1B --- H314 Schwere Augenschädigung Kategorie 1 --- H318 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Wichtige schädliche Wirkungen Menschliche Gesundheit : Physikalische und : Siehe Abschnitt 9/10 für physikalisch-chemische chemische Gefahren Informationen. Mögliche Wirkungen auf : Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie. die Umwelt

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