Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
0,5-<2% 0,5-<2% >=5% 2-<5%
Allgemeine Information
Version
5.0
Überarbeitet am
2025-09-11
Produktidentifikator
NATRONLAUGE 30%
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Identifizierte Verwendungen: Siehe Tabelle im Anhang mit einer kompletten Übersicht der identifizierten Verwendungen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Derzeit wurden noch keine Verwendungen identifiziert, von
NOTRUFNUMMERN:
+41 (0) 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Brenntag Schweizerhall AG
E-Mail-Addresse
doku@brenntag.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 800000001437 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Zielorgane Gefahrenhinweise Korrosiv gegenüber Metallen Kategorie 1 H290 Ätzwirkung auf die Haut Kategorie 1A H314 Schwere Augenschädigung Kategorie 1 H318 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16
Wichtigste Gefahren
Menschliche Gesundheit Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen Physikalische und Siehe Abschnitt 9/10 für physikalisch-chemische chemische Gefahren Informationen Mögliche Wirkungen auf Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie die Umwelt
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort 800000001437 / Version 5.0 GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
• Natriumhydroxid
2.3 Sonstige Gefahren
Die PBT-oder vPvB-Kriterien des Anhangs XIII der REACH-Verordnung gelten nicht für anorganische Stoffe. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Zielorgane Gefahrenhinweise Korrosiv gegenüber Metallen Kategorie 1 --- H290 Ätzwirkung auf die Haut Kategorie 1A --- H314 Schwere Augenschädigung Kategorie 1 --- H318 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Wichtige schädliche Wirkungen Menschliche Gesundheit : Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen. Physikalische und : Siehe Abschnitt 9/10 für physikalisch-chemische chemische Gefahren Informationen. Mögliche Wirkungen auf : Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie. die Umwelt