Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-01-24
Produktidentifikator
KALIUMNITRAT CRIST
Stoffname
Kaliumnitrat
CAS-Nr.
7757-79-1
REACH-Registrierungsnummer
01-2119488224-35-xxxx
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendet als:, Düngemittel, Wärmeübertragungsmittel,
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Derzeit wurden noch keine Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Brenntag Schweizerhall AG
E-Mail-Addresse
doku@brenntag.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 R60130
Gefahrenkategorien
Zielorgane
Gefahrenhinweise
Oxidierende Feststoffe Kategorie 3 --- H272 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Gefahrensymbol / Gefahrenkategorie H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
R-Sätze
Brandfördernd (O) R 8 Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.
Wichtigste Gefahren
Menschliche Gesundheit : Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen.
Andere physikalisch-chemische Gefahren
Siehe Abschnitt 9 für physikalisch-chemische Informationen. Mögliche Wirkungen auf Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie. die Umwelt
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) 1272/2008
Signalwort
Achtung
Verhütung
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P220 Von Kleidung/ .? /brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. P280 Augenschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen.
Antwort
P370 + P378 Im Brandfall: Sprühwasser zum Löschen verwenden. R60130 / Version 1.1
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Ergebnisse zur PBT und vPvB Bewertung finden Sie im Unterabschnitt 12.5.