Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-668-3/7681-52-9
Name der Chemikalie
Sodium hypochlorite
Konzentration
>=10-<25
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-06-04
Produktidentifikator
JAVELWASSER 13/14%
Stoffname
Natriumhypochloritlösung
CAS-Nr.
7681-52-9
REACH-Registrierungsnummer
01-2119488154-34-xxxx
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns noch keine Informationen zu den identifizierten Verwendungen vor. Bei Vorliegen der Daten werden diese in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Derzeit wurden noch keine Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird
NOTRUFNUMMERN:
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Brenntag Schweizerhall AG
E-Mail-Addresse
doku@brenntag.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H335, H400, H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
R50160
CLP-KLASSIFIZIERUNG
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Zielorgane
Gefahrenhinweise
Korrosiv gegenüber Metallen Kategorie 1 --- H290 Ätzwirkung auf die Haut Kategorie 1B --- H314 Spezifische Zielorgan- Toxizität - einmalige Kategorie 3 Atmungssystem H335 Exposition Kurzfristig (akut) Kategorie 1 --- H400 gewässergefährdend H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
CHRONISCH (langfristig)
Kategorie 2 --- H411 gewässergefährdend Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.
Wichtigste Gefahren
Menschliche Gesundheit : Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen.
Andere physikalisch-chemische Gefahren
Siehe Abschnitt 9/10 für physikalisch-chemische Informationen. Mögliche Wirkungen auf Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie. die Umwelt
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Verhütung
P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden. R50160 / Version 5.0 P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Weitere Informationen
EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumhypochloritlösung
2.3 Sonstige Gefahren
Die Ergebnisse zur PBT und vPvB Bewertung finden Sie im Unterabschnitt 12.5.