Allgemeine Information
Version
3.0
Überarbeitet am
2024-06-14
Produktidentifikator
Salpetersäure 53% Techn
Stoffname
Salpetersäure … % [C ≤ 70 %]
CAS-Nr.
7697-37-2
REACH-Registrierungsnummer
01-2119487297-23-xxxx
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Identifizierte Verwendungen: Siehe Tabelle im Anhang mit einer kompletten Übersicht der identifizierten Verwendungen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Derzeit wurden noch keine Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)201-6496-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Brenntag GmbH
E-Mail-Addresse
InfoSDB@brenntag.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318, H331
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs 800000001346
Gefahrenkategorien
Zielorgane Gefahrenhinweise Korrosiv gegenüber Metallen Kategorie 1 H290 Akute Toxizität (Einatmung) Kategorie 3 H331 Ätzwirkung auf die Haut Unterkategorie 1A H314 Schwere Augenschädigung Kategorie 1 H318 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16
Wichtigste Gefahren
Menschliche Gesundheit Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen Physikalische und Siehe Abschnitt 9/10 für physikalisch-chemische chemische Gefahren Informationen Mögliche Wirkungen auf Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie die Umwelt
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H331 Giftig bei Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Verhütung
P220 Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten. P260 Nebel oder Dampf nicht einatmen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P284 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P264 Nach Gebrauch die exponierten 800000001346 / Version 3.0 Körperstellen mit Wasser gründlich waschen. P234 Nur in Originalverpackung aufbewahren.
Antwort
P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P301 + P330 + P331 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P303 + P361 + P353 + P310 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/ duschen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
Lagerung
P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Weitere Informationen
EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege. Erwerb, Besitz oder Verwendung durch private Endverbraucher ist gesetzlich eingeschränkt.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
• Salpetersäure … % [C ≤ 70 %]
2.3 Sonstige Gefahren
800000001346 / Version 3.0 Die PBT-oder vPvB-Kriterien des Anhangs XIII der REACH-Verordnung gelten nicht für anorganische Stoffe. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Stoff selbst brennt nicht, erhöht jedoch die Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen und kann einen bestehenden Brand erheblich fördern.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
800000001346 Einstufung gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Zielorgane Gefahrenhinweise Korrosiv gegenüber Metallen Kategorie 1 --- H290 Akute Toxizität (Einatmung) Kategorie 3 --- H331 Ätzwirkung auf die Haut Unterkategorie 1A --- H314 Schwere Augenschädigung Kategorie 1 --- H318 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Wichtige schädliche Wirkungen Menschliche Gesundheit : Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen. Physikalische und : Siehe Abschnitt 9/10 für physikalisch-chemische chemische Gefahren Informationen. Mögliche Wirkungen auf : Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie. die Umwelt