Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-12-20
Produktidentifikator
Reiniger A
CAS-Nr.
67-64-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reiniger
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Derzeit wurden noch keine Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)201-6496-0 (Verfügbar: 24 Stunden / 7 Tage
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Brenntag GmbH
E-Mail-Addresse
InfoSDB@brenntag.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H304, H315, H319, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Richtlinie (EU) 1272/2008 VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Zielorgane
Gefahrenhinweise
Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 2 --- H225 Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 --- H315 Augenreizung Kategorie 2 --- H319 R2643 Spezifische Zielorgan- Zentralnervensyste Toxizität - einmalige Kategorie 3 m H336 Exposition H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. R2643 / Version 3.0 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Aspirationsgefahr
Kategorie 1 --- H304 Chronische aquatische Kategorie 2 --- H411 Toxizität Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Gefahrensymbol / Gefahrenkategorie
R-Sätze
Leichtentzündlich (F) R11 Gesundheitsschädlich (Xn) R65 Reizend (Xi) R36/38 Umweltgefährlich (N) R51/53 R67 Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.
Wichtigste Gefahren
Menschliche Gesundheit : Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen.
Andere physikalisch-chemische Gefahren
Siehe Abschnitt 9 für physikalisch-chemische Informationen. Mögliche Wirkungen auf Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie. die Umwelt
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäss Richtlinie (EU) 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden.
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P370 + P378 Bei Brand: Trockensand, Trockenlöschmittel oder alkoholbeständigen Schaum zum Löschen verwenden.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, <5% n-Hexan • Aceton Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien aliphatische Konzentration : >= 30,00 % Kohlenwasserstoffe
2.3 Sonstige Gefahren
Die Ergebnisse zur PBT und vPvB Bewertung finden Sie im Unterabschnitt 12.5.