Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
< 0,05
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-05-24
Produktidentifikator
Artic FB 30
CAS-Nr.
2634-33-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bindemittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Derzeit wurden noch keine Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Brenntag GmbH
E-Mail-Addresse
InfoSDB@brenntag.de
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Produkt ist nicht als gefährlich eingestuft gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. R39434 Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig.
Wichtigste Gefahren
Menschliche Gesundheit : Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen.
Andere physikalisch-chemische Gefahren
Siehe Abschnitt 9/10 für physikalisch-chemische Informationen. Mögliche Wirkungen auf Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie. die Umwelt
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 Das Produkt ist nicht als gefährlich gekennzeichnet gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Weitere Informationen
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Ergebnisse zur PBT und vPvB Bewertung finden Sie im Unterabschnitt 12.5. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig.