Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-579-1/64-18-6
Name der Chemikalie
Formic acid
Konzentration
>=74-<79 >=10% 2-<10% 10-<90% >85% 2-<10% >=90%
Allgemeine Information
Version
7.0
Überarbeitet am
2026-05-07
Produktidentifikator
Ameisensäure 75%
Stoffname
Ameisensäure
CAS-Nr.
64-18-6
REACH-Registrierungsnummer
01-2119491174-37-xxxx
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Identifizierte Verwendungen: Siehe Tabelle im Anhang mit einer kompletten Übersicht der identifizierten Verwendungen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Derzeit wurden noch keine Verwendungen identifiziert, von
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)201-6496-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Brenntag GmbH
E-Mail-Addresse
InfoSDB@brenntag.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H302, H314, H318, H331
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Zielorgane Gefahrenhinweise Korrosiv gegenüber Metallen Kategorie 1 H290 Akute Toxizität (Oral) Kategorie 4 H302 Akute Toxizität (Einatmung) Kategorie 3 H331 Ätzwirkung auf die Haut Unterkategorie 1B H314 Schwere Augenschädigung Kategorie 1 H318 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16
Wichtigste Gefahren
Menschliche Gesundheit Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen Physikalische und Siehe Abschnitt 9/10 für physikalisch-chemische chemische Gefahren Informationen Mögliche Wirkungen auf Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie die Umwelt
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H331 Giftig bei Einatmen. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Verhütung
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte 800000001394 / Version 7.0 Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Lagerung
P403 + P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Weitere Informationen
EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
• Ameisensäure
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Zielorgane Gefahrenhinweise Korrosiv gegenüber Metallen Kategorie 1 --- H290 Akute Toxizität (Oral) Kategorie 4 --- H302 Akute Toxizität (Einatmung) Kategorie 3 --- H331 Ätzwirkung auf die Haut Unterkategorie 1B --- H314 Schwere Augenschädigung Kategorie 1 --- H318 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Wichtige schädliche Wirkungen Menschliche Gesundheit : Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen. Physikalische und : Siehe Abschnitt 9/10 für physikalisch-chemische chemische Gefahren Informationen. Mögliche Wirkungen auf : Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie. die Umwelt