Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-765-0/7722-84-1
Name der Chemikalie
Hydrogen peroxide
Konzentration
<1
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
>70<
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-03-06
Produktidentifikator
BRAWA - Desinfektionsmittel
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bemerkung Das Produkt wird als Biozid eingesetzt. Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen
NOTRUFNUMMERN:
Notfallauskunft
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Brawa GmbH
E-Mail-Addresse
info@brawa-chemie.de, sdb@halbach-consulting.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Gefahrenkategorien
Flam. Liq. 2 H225 Eye Irrit. 2 H319
Weitere Informationen
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS]. Besondere Vorschriften für die Verpackung Ertastbares Warnzeichen (EN/ISO 11683).
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS02 GHS07
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
Allgemeines P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten.
Antwort
P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zuführen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.