Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-10-20
Produktidentifikator
PEö
Stoffname
und Firmenbezeichnung
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
des
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Br
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
nicht kennzeichnungspflichtig im Sinne der Zubereitungs- richtlinie 1999/45/EG Spezifische Gefahren: keine besonders zu erwähnenden Gefahren 3.