Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
270-325-2/68424-85-1
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-16) dimethylbenzyl ammonium chloride
Konzentration
2.4%
Allgemeine Information
Version
GHS 2
Überarbeitet am
2023-02-20
Produktidentifikator
ProOne Moos- und Algenentferner Fassaden
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schutzmittel
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BR Bauhandel AG
E-Mail-Addresse
info@bmsuisse.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäss Verordnung Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kat. 2, H315
Weitere Informationen
Den vollen Wortlaut der hier genannten Sätze finden Sie in
2.2. Kennzeichnungselemente
X
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P264: Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe und Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Enthält
/ teilentleerter Behälter dem Sonderabfall zuführen. Leerer Behälter dem Siedlungsabfall zuführen.
Weitere Informationen
Die Verwendung auf Dächern und Terrassen, auf Lagerplätzen, auf und an Strassen, Wegen und Plätzen, auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen ist verboten.
Produkt definition
Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16- alkyldimethyl-, Chloride, CAS-Nr. 68424-85-1, EG-Nr. 270-325-2
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kat. 2, H315 (EG) Nr. 1272/2008 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kat. 2, H319 Gewässergefährdend, chronisch, Kat.3, H412 Weitere Angaben Den vollen Wortlaut der hier genannten Sätze finden Sie in Abschnitt 16.