Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
124-38-9
Name der Chemikalie
Carbon dioxide CO2
Konzentration
N/A
EC/CAS
204-696-9
Name der Chemikalie
Carbon dioxide CO2
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-06-21
Produktidentifikator
Castrol Chain Cleaner
CAS-Nr.
124-38-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reiniger. Aerosol des Gemisches Für spezifische Anwendungshinweise siehe das entsprechende technische Datenblatt oder wenden Sie sich an einen Vertreter des Unternehmens
Hersteller / Lieferant
BP Europa SE
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BP Europa SE
E-Mail-Addresse
MSDSadvice@bp.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H315, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aerosol 1, H222, H229 Skin Irrit. 2, H315 STOT SE 3, H336 Aquatic Chronic 2, H411 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Abschnitte 11 und 12 enthalten genauere Informationen zu Gesundheitsgefahren, Symptomen und Umweltrisiken.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H222 - Extrem entzündbares Aerosol. H229 - Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H315 - Verursacht Hautreizungen. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P280 - Schutzhandschuhe tragen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P251 - Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Antwort
P304 + P340 + P312 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P332 + P313 - Bei Hautreizung: Ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung
P410 - Vor Sonnenbestrahlung schützen. P412 - Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Entsorgung
P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/ nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, zyklische, Aromaten <5% n-hexan
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar. EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XVII - Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
Andere Gefahren
Das "Schnüffeln" (Missbrauch) von Lösungen oder der absichtliche übermäßige Kontakt mit Dämpfen kann ernste Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem haben, einschließlich Bewusstlosigkeit und möglicherweise auch Tod.