Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-617-8/123-31-9
Name der Chemikalie
1,4-Dihydroxybenzol (790/2009)
Konzentration
0.01-<0.1 01-2119524016- =10
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-12-12
Produktidentifikator
ROXOLID X-PRESS
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Dieses Produkt ist ein Klebstoff auf Cyanoacrylat-Basis
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannt
Hersteller / Lieferant
MEM Bauchemie GmbH
NOTRUFNUMMERN:
des Lieferanten +49 (0) 491 92 58 0-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bostik SA
E-Mail-Addresse
SDS.box-EU@bostik.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 - (H315) Schwere Augenschädigung/Augenreizung Kategorie 2 - (H319) Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Kategorie 3 - (H335)
Enthält
Ethyl-2-cyanacrylat
Signalwort
ACHTUNG
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen H319 - Verursacht schwere Augenreizung H335 - Kann die Atemwege reizen EU-Hinweise zu spezifischen Gefahren EUH202 - Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P261 - Einatmen von Dampf vermeiden P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden P280 - Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen P302 + P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P501 - Inhalt/Behälter einer zugelassenen Einrichtung zur Abfallentsorgung zuführen
2.3 Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung Die Bestandteile dieser Formulierung erfüllen nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT- oder vPvB-Stoff