Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
>25-<40
Allgemeine Information
Version
2.03
Überarbeitet am
2024-11-11
Produktidentifikator
K11 SCHLÄMME GRAU
1.3 Synonyme:
Reiner Stoff/Gemisch
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bauwirtschaft. Füllstoffe, Spachtelmassen, Mörtel, Modellierton
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannt
NOTRUFNUMMERN:
+43 (0)1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bostik GmbH
E-Mail-Addresse
SDS.box-EU@bostik.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Enthält
Portlandzement (Chrom VI reduziert); Flugasche, Portlandzement
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H335 - Kann die Atemwege reizen.
Weitere Informationen
Zementprodukt, bei dem der Gehalt an Chrom (VI) durch Reduktionsmittel < 0,0002 % (bezogen auf das gesamte Trockengewicht) abgesenkt wurde.
2.3 Sonstige Gefahren
Zement reagiert mit Wasser zu einer stark alkalischen Lösung. Längerer Kontakt mit feuchtem Zement oder Beton kann zu schweren Verätzungen führen, da sie keine Schmerzen verursachen, wenn man z.B. in feuchtem Zement kniet - auch beim Tragen von langen Hosen. Häufiges Einatmen von größeren Mengen Zementstaub über einen längeren Zeitraum erhöht das Risiko einer Lungenerkrankung. Produktstaub kann reizend auf Augen, Haut und die Atemwege wirken. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
PBT
& vPvB Die Bestandteile dieser Formulierung erfüllen nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT- oder vPvB-Stoff. Informationen zur endokrinen Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren. Störung
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Hautreizung Kategorie 2 - (H315) Schwere Augenschäden Kategorie 1 - (H318) Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Kategorie 3 - (H335) Kategorie 3 Auswirkungen auf Zielorgan: Reizung der Atemwege.