Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
40-<80
EC/CAS
202-859-9/2855-13-2
Name der Chemikalie
3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamine
Konzentration
>=0.001% 1-<5 01-2119492630
EC/CAS
202-859-9/100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
1-<3 01-2119480479
EC/CAS
213-048-4/919-30-2
Name der Chemikalie
3-aminopropyltriethoxysilane
Konzentration
1-<2.501-
Allgemeine Information
Version
3.01
Überarbeitet am
2025-03-14
Produktidentifikator
BOSTIK ARDAFLEX XTREM TEIL B
1.3 Synonyme:
Reiner Stoff/Gemisch
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
KLEBSTOFFE. Chemischer Härter
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannt
NOTRUFNUMMERN:
+32 (0) 70 24 52 45, +352 8002 5500
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bostik GmbH
E-Mail-Addresse
SDS.box-EU@bostik.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H317, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Enthält
Isophorondiamin; Benzylalkohol; 3-Aminopropyltriethoxysilan; Kohlenwasserstoffharz, C9 Polymerisat
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Weitere Informationen
Dieses Produkt erfordert bei Lieferung an die breite Öffentlichkeit kindersichere Verschlüsse. Dieses Produkt erfordert bei Lieferung an die breite Öffentlichkeit tastbare Warnhinweise. Dieses Produkt ist Teil eines Mehrkomponentensystems. Bitte beachten Sie auch das Sicherheitsdatenblatt der anderen Komponente(n).
2.3 Sonstige Gefahren
Geringe Mengen an ethanol (CAS 64-17-5) werden durch Hydrolyse gebildet und bei der Aushärtung freigesetzt.
PBT
& vPvB Die Bestandteile dieser Formulierung erfüllen nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT- oder vPvB-Stoff. Informationen zur endokrinen Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren. Störung
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Ätzwirkung auf die Haut Kategorie 1 Unterkategorie B - (H314) Schwere Augenschäden Kategorie 1 - (H318) Sensibilisierung der Haut Kategorie 1 - (H317)