Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-02-20
Produktidentifikator
ARDACOLOR FLEX HELLGRAU 5 KG
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kunststoff modifizierter zementärer Fugenmörtel Produktkategorien [PC] PC10 - Bau- und Konstruktionszubereitungen nirgends anders genannt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bostik GmbH
E-Mail-Addresse
msds.germany@bostik.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Eye Dam. 1 ; H318 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 1 ; Verursacht schwere Augenschäden. Skin Irrit. 2 ; H315 - Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Kategorie 2 ; Verursacht Hautreizungen. STOT SE 3 ; H335 - Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition : Kategorie 3 ; Kann die Atemwege reizen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Ätzwirkung (GHS05) · Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
PORTLAND ZEMENT - KLINKER ; CAS-Nr. : 65997-15-1
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Reagiert mit Wasser stark alkalisch - Haut und Augen schützen.
Weitere Informationen
Chromatarm (gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 - Anhang XVII).