Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-199-1/55965-84-9
Name der Chemikalie
Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H- isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6)
Konzentration
76-1 ≥5-<10% ≥40% ≥0.00015-<0.0015%
Allgemeine Information
Version
4.0.0
Überarbeitet am
2026-05-29
Produktidentifikator
SolFixativ
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Anstrichstoff/Anwendung gemäss Technischem Merkblatt Bemerkung Das Produkt ist für den berufsmässigen Verwender bestimmt. Das Produkt ist für den privaten Endverbraucher bestimmt
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bosshard-Farben AG
E-Mail-Addresse
bosshard@bosshard-farben.ch
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P501 Entsorgung des Inhalts/ der Behälter gemäss den geltenden örtlichen, regionalen, nationalen und/ oder internationalen Vorschriften. Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische EUH208
Enthält
GEMISCH AUS 5-CHLOR-2-METHYL-2H-ISOTHIAZOL-3-ON UND 2-METHYL-2H- ISOTHIAZOL-3-ON (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber dem Menschen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber Nichtzielorganismen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäss REACH, Anhang XIII
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Keine