Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
248-373-0/27253-31-2
Name der Chemikalie
Cobalt neodecanoate
Konzentration
≥1-<5%
Allgemeine Information
Version
20.0.0
Überarbeitet am
2025-10-31
Produktidentifikator
Arbezol Lasoton
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Anstrichstoff/Anwendung gemäss Technischem Merkblatt Bemerkung Das Produkt ist für den berufsmässigen Verwender bestimmt. Das Produkt ist für den privaten Endverbraucher bestimmt
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bosshard-Farben AG
E-Mail-Addresse
bosshard@bosshard-farben.ch
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heissen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P260 Dampf/Aerosol nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501 Entsorgung des Inhalts/ der Behälter gemäss den geltenden örtlichen, regionalen, nationalen und/ oder internationalen Vorschriften. Ergänzende Gefahrenmerkmale EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH208
Enthält
COBALT NEODECANOAT. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber dem Menschen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber Nichtzielorganismen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt. Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäss REACH, Anhang XIII.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Keine