Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
5,0-<10%
EC/CAS
200-662-2/67-64-1
Name der Chemikalie
acetone
Konzentration
5,0-<10%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-07-13
Produktidentifikator
UHU Alleskleber Flex + Clean
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoff
NOTRUFNUMMERN:
0049-(0)7223284-363/-370 (tagsüber
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bolton Swiss SA
E-Mail-Addresse
info@uhu.boltongroup.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS02 Flamme Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. GHS07 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG F; Leichtentzündlich R11: Leichtentzündlich. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Die R- und S-Sätze können entfallen, wenn die Verpackung nicht mehr als 0,125 Liter enthält. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: F Leichtentzündlich
R-Sätze
11 Leichtentzündlich.
S-Sätze
7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. 23 Dampf/Aerosol nicht einatmen 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (Fortsetzung auf Seite 2) CH (Fortsetzung von Seite 1)
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Nach Artikel 10 Nr.4 der Richtlinie 1999/45/EG ist die Angabe der R-Sätze und S-Sätze bei Verpackungen mit nicht mehr als 125 ml nicht erforderlich.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar