Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7439-92-1
Name der Chemikalie
Blei, massiv: [Partikeldurchmesser ≥ 1 mm]
Konzentration
N/A
EC/CAS
7440-36-0
Name der Chemikalie
Antimony
Konzentration
N/A
EC/CAS
7440-38-2
Name der Chemikalie
Arsenic (As)
Konzentration
N/A
EC/CAS
7440-50-8
Name der Chemikalie
Copper
Konzentration
N/A
EC/CAS
7782-49-2
Name der Chemikalie
Selenium
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-100-4
Name der Chemikalie
Blei, massiv: [Partikeldurchmesser ≥ 1 mm]
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-146-5
Name der Chemikalie
Antimony and its compounds
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-148-6
Name der Chemikalie
Arsenic and its compounds
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-159-6
Name der Chemikalie
Copper (nano) [INCI] (11), Colloidal Copper (nano) [INCI] (11)
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-957-4
Name der Chemikalie
Selenium and its compounds with the exception of selenium disulphide under the conditions set out under reference No 49 in Annex III
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-02-13
Produktidentifikator
Hartblei mit Arsen
REACH-Registrierungsnummer
Nicht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
In Expositionsszenarien berücksichtigte Verwendungen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Die Markteinführung und der Vertrieb für die allgemeine Öffentlichkeit ist für „Massives Bleimetall“ (allgemeiner und hoher Reinheitsgrad)“ an sich untersagt sowie in Mischungen mit 0,3 % oder mehr Blei nach Gewicht. Als solches wird von einer Verwendung von Bleilot durch Verbraucher abgeraten Gemäß CSR wird die Verwendung bleihaltiger Munition in Feuchtgebieten nicht empfohlen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Boliden Commercial
E-Mail-Addresse
info.market@boliden.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H350, H360FD, H362, H372, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H350
May cause cancer
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Massives Bleimetall (allgemeiner und hoher Reinheitsgrad); [Partikeldurchmesser ≥1 mm] Carc. 1A; H350 Repr. 1A; H360FD Lact.; H362 STOT RE1; H372. Aquatic Chronic 3; H412
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
Kann Krebs erzeugen. (H350) Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. (H360FD) Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. (H362) Schädigt die Organe sowie zentrales Nervensystem, Blut und Nieren bei längerer oder wiederholter exposition durch orale Aufnahme oder Einatmen. (H372) Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H412) Allgemeines -
Verhütung
Staub und Rauch nicht einatmen. (P260) Falls erforderlich, persönliche Schutzausrüstung verwenden. (P281) Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden. (P263) Sicherheitshin Reaktion weise BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P308 + P313) Verschüttete Mengen aufnehmen.(P391)
Entsorgung
Inhalt/Behälter ist einer genehmigten Abfallbeseitigungsanlage zuführen. (P501).
Enthält
Blei † Bei Metall in massiver Form gibt es eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht. Bei solchen Metallen muss keine Kennzeichnung gemäß Anhang 1, (EG) Nr. 1272/2008, erfolgen, falls das Metall in der Form, in der es am Markt vertrieben wird, keine Gefahr durch Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt bietet bzw. keine Gefahr für die aquatischen Umwelt vorliegt, obwohl es gemäß den Kriterien dieses Anhangs als gefährlich klassifiziert wird.
2.3 Sonstige Gefahren
Blei stellt in massiver Form keine signifikante Gefahr für die Gesundheit dar. Schmelzen oder Aktivitäten, die Bleistaub, -rauch oder -dämpfe bilden, können jedoch dazu führen, dass Blei in gesundheitsschädlichen Mengen in den Körper gelangt. Auf der Oberfläche von metallischem Blei bilden können sich auch Oxidationsprodukte (einschließlich Bleiverbindungen) bilden. Blei ist sehr schwer, deshalb beim Anheben und der Handhabung von Blei vorsichtig vorgehen. Zu weiteren Informationen zu den Gesundheitsgefahren von Bleiverbindungen siehe Abschnitt 11. Andere Kennzeichnungen Kennzeichnung gemäß REACH Anhang XVII, Eintrag 30: „Nur für gewerbliche Verwendung“. Anderes - VOC -