Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7440-44-0
Name der Chemikalie
Carbon black
Konzentration
N/A
EC/CAS
7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
N/A
EC/CAS
14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
EC/CAS
13463-67-7
Name der Chemikalie
Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-153-3
Name der Chemikalie
Carbon black
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-111-4
Name der Chemikalie
Nickel, Metall (790/2009)
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-878-4
Name der Chemikalie
Quarz-A-Staub (s. u. TRGS 906)
Konzentration
N/A
EC/CAS
236-675-5
Name der Chemikalie
Titandioxid; [in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm] (2020/217)
Konzentration
N/A
EC/CAS
207-439-9
Name der Chemikalie
Calcium carbonate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2007-09-21
Produktidentifikator
BÖHLER FOX 6013
Herstellername
BÖHLER Schweißtechnik Austria GmbH
NOTRUFNUMMERN:
0043/1 4064343
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BÖHLER Schweißtechnik Austria GmbH
Abschnitt 2
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
OSHA CAS-Nr.: Bezeichnung: Gehalt [Gew.-%]: siehe Teil III Kennbuchstabe des Gefahrensymbols:
R-Sätze
Allgemein: Beim Schweißen und Schleifen entstehen Rauche und Stäube. Es können Chrom-VI-Verbindungen und Nickeloxide entstehen, die als karzinogen eingestuft sind. Außerdem entstehen reizende Stoffe wie Fluoride und Manganoxide so- wie Feinstäube (meist Eisenoxid). Gesundheitsrisiken (akut und chronisch) Schweißelektroden und -drähte bestehen bei Raumtemperatur aus ungefährlichen Feststoffen. Die eigentliche Exposition ist durch eine genaue Beobachtung der Rauchgase in der Atemzone des Arbeiters festzustellen. Verbindungen mit Chrom und Nickel im Rauch sind laut OSHA29. CFR 1910. 1200 als mögliche krebserregende Substanzen zu betrachten. Es besteht jedoch kein eindeu- tiger Zusammenhang zwischen Cr und Ni in Schweißrauch und Krebserkrankungen. Übermäßige Aufnahme des durch das Schweißen verursachten Rauchgases kann über kurze Zeit zu Beschwerden wie Fieber, Schwindel, Übelkeit, Trockenheit oder Irritation der Nasen-, Hals- oder Augenschleimhaut führen und bereits vorhandene Atemlei- den verschlimmern (z. B. Asthma, Emphysem). Siehe TEILE IV und VII. Extrem hohe Fluoridmengen können Schmerzen im Ab- dominalbereich, Durchfall, Muskelschwäche sowie Konvulsionen verursachen. In extremen Fällen führt dies zu Bewußtlosigkeit und sogar Tod. Übermäßige Aufnahme des durch das Schweißen verursachten Rauchgases kann über längere Zeit Siderose verursachen (Eisenab- lagerungen in der Lunge) und die Lungenfunktion beinträchtigen. Übermäßige Aufnahme von Mangan kann das zentrale Nerven- system beeinträchtigen und eine Störung des Sprach- und Bewegungsvermögens bewirken. Der primäre Weg der Aufnahme für Schweißrauchgase ist die Inhalation. Sowohl Bronchitis- wie auch Lungenfibroseerkrankungen wurden bereits beobachtet. Eine wiederholte Exposition zu Floriden kann eine übermäßige Verkalkung der Knochen verursachen sowie eine Kalzifikation der Rip- pen-, Becken, und des Rückgrades. Es kann auch zu Hautausschlägen kommen. Der Lichtbogen kann die Augen verletzen und die Haut verbrennen. Elektrische Schläge können töten. Vor der Anwendung sind die Bedienungsanleitungen des Herstellers, die Sicherheitsdatenblätter, und Sicherheitsrichtlinien der Arbeitgeber zu lesen. Halten Sie Ihren Kopf außerhalb des Rauchgasbereichs. Verwenden sie entsprechende Lüftungsanlagen, richten Sie eine Absauganlage beim Schweißen ein, oder beides, um die Rauchgase aus der Atemzone und des ganzen Bereichs fernzuhalten. Tragen Sie persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz der Augen, Ohren, und des gesamten Körpers. Greifen Sie keine unter Spannung stehende Teile an. Siehe American National Standard Z49.1, und OSHA-Sicherheits- und Gesundheitsnormen. Karzinogenität NICKEL: Das Internationale Krebsforschungszentrum weist darauf hin, dass Nickelverarbeitung und "gewisse Nickelverbindungen" krebserregend sind, konnte aber nicht mit Sicherheit festlegen, welche Nickelformen karzinogen sind. Das National Toxicology Program führt Nickelpulver, Nickel-Subsulfide, Nickeloxid, Nickelkarbonat, Nickelcarbonyl, und Nickeloxyden als Substanzen an, "die durchaus als karzinogen zu betrachten sind". Aufgrund dieser Tatsache, verlangt der OSHA-Hazard Communication Standard, dass alle Hersteller und Importeure dieser Substanzen oder Mixturen oder Legierungen, die eben diese Substanz beinhalten, eine Krebswarnung auf ihrem Sicherheitsdatenblatt und Etiketten anführen. Diese Warnung wird von OSHA verlangt, obwohl Studien noch keinen Beweis für das mit einer Nickelanwendung einhergehendes Krebsrisiko geliefert haben. Die intramuskuläre Impfung und Implantation von Nickelpulver führt bei Ratten und Mäusen zur Entstehung von lokalisierten Tumoren. Inhalationsstudien mit Tieren haben keinen Beweis für die Karzinogenität liefern können. CHROM: Das Internationale Krebsforschungszentrum und das National Toxicology Program weisen darauf hin, dass es bereits aus- reichende Beweise für die Karzinogenität von Chromverbindungen sowohl beim Menschen wie auch bei Versuchstieren gibt. Das Internationale Krebsforschungszentrum führt an, dass "die für den karzinogenen Effekt verantwortlichen Verbindungen nicht ge- nauer spezifiziert werden können." Studien mit Chrommetall und trivalenten Formen der Chromverbindungen haben bei Tieren und Menschen keine ausreichenden Beweise für die Karzinogenität liefern können. KRISTALLINE SILIKATE: Das National Toxicology Program weist darauf hin, dass es bei Versuchstieren für die Karzinogenität von einatembaren kristallinen Silikaten ausreichende Beweise gibt. Ein erhöhtes Auftreten an Lungenkrebserkrankungen wurden im Zuge von Inhalationsstudien mit Ratten festgestellt. Eine Arbeitsgruppe des Internationalen Krebsforschungszentrums berichte- te, dass für die Karzinogenität von kristallinen Silikaten beim Menschen nur begrenzt Beweise vorliegen. Weitere Vorsichtmaßnahmen: Ein von Schweißmaschinen kommender elektrischer Schlag kann töten. Bei Schweißarbeiten kann der Lichtbogen oder die Flamme flammbares Material entzünden. Teil III – Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen Wichtig: Dieser Teil bezieht sich auf die wesentlichen Stoffe, aus denen das Produkt hergestellt wird. Für Rauchgase bei normaler Anwendung dieses Produkts im Zuge von Schweißarbeiten siehe Teil II und Teil VIII. Kennbuch- ACGIH HZK Inhaltsstoff CAS#-Nr. R-Sätze staben S-Sätze OSHA ZEG mg/m³ Gew.% ca. EINECS Gefahren- mg/m³ TLV (optional) symbol 7440-44-0 5.0 (atembar) 3.0 (atembar) 10.0 Kohlenstoff (C) Zur Zeit keine bekannt 15.0 (Staub ge- (inhalierbar) 231-153-3 <0.06 samt) Silizium (Si) 7440-21-3 Zur Zeit keine bekannt 10.0 5.0 <0.05 231-130-8 Mangan (Mn) 7439-96-5 5.0 (Rauch) 0.2 <3 231-105-1 48/20 24 25 Xn 7440-02-0 (2) 22 Nickel (Ni) 40 43 1.0 231-111-4 1.5 Xn <0.1 36 <5.0 (atem- Molybdän (Mo) 7439-98-7 15.0 10.0 bar) 15.0 231-107-2 zur Zeit keine bekannt (Staub ge- samt) 10/(%SiO2+2) <5.0 (atem- Silizium Dioxid (SiO2) 14808-60-7 Zur Zeit keine bekannt (atembar) 0.05 (atembar) bar) 15.0 238-878-4 30/(%SiO2+2) (Staub ge- (Staub gesamt) samt) Titandioxid (TiO2) 13463-67-7 Zur Zeit keine bekannt 15.0 10.0 <20 236-675-5 Eisen (Fe) 7439-89-6 Zur Zeit keine bekannt 10.0 5.0 Rest 231-096-4 1317-65-3 5.0 (atembar) Kalziumcarbonat (CaCO3) 207-439-9 Zur zeit keine bekannt 15.0 10.0 <3 (Staub gesamt) Natriumoxid (Na2O) 1313-59-3 14 34 8 26 30 5.0 (atembar) 10.0 (inhalierbar) <1 215-208-9 C 36/37/39 15.0 (gesamt) 3.0 (atembar) Silizium, kristallin – ge- 60676-86-0 Zur Zeit keine bekannt 10/(%SiO2+2) 0.1 (atembar) <0.15 schmolzen (Si) 262-373-8 (atembar) Zirkonium Dioxid (ZrO2) 1314-23-4 5.0 <0.5 215-227-2 Zur Zeit keine bekannt * Der Begriff „gefährlich“ in „Gefährliche Inhaltsstoffe“ ist im Sinne des OSHA-Hazard Communication Standard (29 CFR Teil 1910.1200) auszulegen und weist nicht unbedingt auf das Vorhandensein einer Gefahr hin. WARNUNG: Dieses Produkt beinhaltet oder produziert chemische Substanzen, die im Bundesstaat Kalifornien als krebser- regend gelten. WARNUNG: Dieses Produkt beinhaltet oder produziert chemische Substanzen, die im Bundesstaat Kalifornien als Stoffe gelten, die Geburtsfehler oder andere Reproduktionsschäden verursachen. WICHTIG: Dieser Teil umfasst jene Substanzen, aus denen vorliegendes Produkt hergestellt wird. Die im Schweißverfah- ren produzierten Rauchgase werden in TEIL II, VIII und X besprochen. Teil IV - Erste-Hilfe-Maßnahmen/Allgemeine Hinweise Nach Einatmen der Rauchgase: An frischer Luft kräftig durchatmen, bei erheblichen Rauchmengen und Beschwerden den Arzt konsultieren. Nach Hautschädigungen durch den Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen Lichtbogen (Hautrötungen, Verbren- nungen) : Nach Augenkontakt durch Strahlung Bei Beschwerden Arzt aufsuchen. des Lichtbogens (Verblitzen) bzw. Au- genverletzungen durch wegfliegende Schlackenstücke oder Schleifspäne: Nach Verschlucken: entfällt Teil V - Maßnahmen zur Brandbekämpfung