Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9011-17-0
Name der Chemikalie
1,1-Difluorethylene-hexafluorpropene polymer
Konzentration
N/A
EC/CAS
80-07-9
Name der Chemikalie
bis(4-chlorophenyl) sulphone
Konzentration
N/A
EC/CAS
1478-61-1
Name der Chemikalie
4,4'-[2,2,2-trifluoro-1- (trifluoromethyl)ethylidene]diphenol, Bisphenol AF
Konzentration
N/A
EC/CAS
1344-95-2
Name der Chemikalie
Silicic acid, calcium salt
Konzentration
N/A
EC/CAS
126-33-0
Name der Chemikalie
Tetrahydrothiophene 1,1-dioxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
201-247-9
Name der Chemikalie
bis(4-chlorophenyl) sulphone
Konzentration
N/A
EC/CAS
216-036-7
Name der Chemikalie
4,4’-[2,2,2-Trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol; Bisphenol AF
Konzentration
N/A
EC/CAS
278-305-5
Name der Chemikalie
Benzyltriphenylphosphonium, Salz mit 4,4’-[2,2,2-Trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]bis[phenol] (1:1)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-07-12
Produktidentifikator
Fluorelastomer (FKM), Komponenten aus heiß-gehärtetem Elastomer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fluorpolymer für die industrielle Verwendung, z.B. für Laborgeräte
NOTRUFNUMMERN:
+49 30-19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BOHLENDER GmbH
E-Mail-Addresse
info@bohlender.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319, H360, H360D, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Klassifizierungen
Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 - Eye Irrit. 2; H319 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1A - Skin Sens. 1A; H317 Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B - Repr. 1B; H360 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 - Aquatic Acute 1; H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 - Aquatic Chronic 1; H410 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr, Achtung Kodierung / Symbol(e): GHS07 (Ausrufezeichen) GHS08 (Gesundheitsgefahr)
Gefahrenpiktogramme
Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. Gew. -% Phenol, 4,4'-[2,2,2-trifluor-1-(trifluormethyl)ethylidene]bis-, 921213-47-0 0 - 5 Reaktionsprodukt mit Benzene, chlor and schwefelchlorid (S2Cl2) PHENOL,4,4'-[2,2,2-TRIFLUOR-1-(TRIFLUORMETHYL)ETHYLIDENE] 126049-00-1 0 - 3 BIS-, ION(1-), TRIBUTYL (2-METHOXYPROPYL)PHOSPHONIUM Tetrahydrothiophen-1,1-dioxid 126-33-0 0 - 1
Gefahrenhinweise
H-Sätze) H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise
P-Sätze)
Verhütung
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280E Schutzhandschuhe tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333 + P313 Bei Reizung oder Ausschlag der Haut: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P308 + P313 Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen
Ergänzende Gefahrenhinweise
Löschmaßnahmen: Produkt brennt nicht ohne externe Flamme. Die Verunreinigung von Tabakwaren mit dem Polymer ist zu vermeiden. Bitte vor dem Gebrauch das aktuelle Sicherheitsdatenblatt lesen. Beim Erhitzen von Fluorelastomer über 250 °C können Dämpfe gebildet werden, die beim Einatmen schädlich sind. Diese Dämpfe können Reizungen in den Augen, der Nase, im Rachenraum sowie in der Lunge bewirken. 10% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter dermaler Toxizität.
Enthält
2% Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung Hinweise zur Einstufung / Kennzeichnung: EU-Verordnung 1272/2008, Anhang I, Absatz 1.3.4: Metalle in fester Form, Legierungen, Mischungen, die Polymere oder Elastomere enthalten erfordern keine Kennzeichnung wenn sie keine Gefahr für die menschliche Gesundheit durch Inhalation, Verschlucken oder Hautkontakt oder keine Gefahr für das Grundwasser darstellen in der Form in der sie auf den Markt gebracht werden, obwohl sie nach den Kriterien von CLP Anhang I als gefährlich eingestuft sind.
2.3 Sonstige Gefahren
Produkt kann in heißem Zustand Verbrennungen verursachen. Die beim Härtungsprozess auftretenden Dämpfe können beim Einatmen schädlich sind. Diese Dämpfe können Reizungen in den Augen, der Nase, im Rachenraum sowie in der Lunge bewirken.