Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
106-97-8
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
EC/CAS
75-28-5
Name der Chemikalie
iso-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
EC/CAS
110-54-3
Name der Chemikalie
n-Hexan (790/2009)
Konzentration
N/A
EC/CAS
110-82-7
Name der Chemikalie
Cyclohexane
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-448-7
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-857-2
Name der Chemikalie
iso-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-777-6
Name der Chemikalie
n-Hexan (790/2009)
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-806-2
Name der Chemikalie
Cyclohexane
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-09-12
Produktidentifikator
Antioxidationsspray
Herstellername
boesner GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
boesner GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H304, H315, H319, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
o
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Flam. Aerosol 1 H222-H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. o Einstufung gemäss Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R36: Reizt die Augen. F+; Hochentzündlich R12: Hochentzündlich. N; Umweltgefährlich R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. o Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Vorsicht! Behälter steht unter Druck. Wirkt narkotisierend. o
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
o gemässVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 Die Kennzeichnung einer Aspirationsgefahr (Asp. Tox. 1 H304) ist für Aerosolpackungen und Behälter mit versiegelter Sprühvorrichtung nicht vorgeschrieben (Verordnung (EG) 1272/2008, Anhang 1, 1.3.3). Das Produkt ist gemäss CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. o
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Propan-2-ol Pentan Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, < 5% n-Hexan. Cyclohexan o
Gefahrenhinweise
H222-H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit längerfristiger Wirkung. o
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kinder gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heissen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P251 Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen. P501 Inhalt/Behälter gemäss lokalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
o
PBT
nicht anwendbar.
vPvB
nicht anwendbar. 03